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Statuten

Der Pfarreirat berät und unterstützt die Pfarreileitung bei ihrer pastoralen Arbeit und bei der Gestaltung eines lebendigen Pfarreilebens. Er versteht sich als Bindeglied zwischen den Pfarreiangehörigen und der Pfarreileitung und bringt Anliegen und Probleme der Pfarreiangehörigen ein.

Statuten Pfarreirat  St. Paulus Dielsdorf

Aus Gründen der Lesbarkeit wird nachfolgend nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist jeweils mitgemeint.

 

  1. Grundsatz

Der PR trägt dazu bei, dass die Pfarrei zum Haus und zur Schule der Gemeinschaft im Geiste Jesu Christi wird. (Novo Milennio Ineunte: Apostolisches Schreiben von Papst Johannes Paul II. zum Abschluss des Grossen Jubiläums des Jahres 2000 vom 6. Januar 2001). 

Um sich der spirituellen Grundlage ihres Wirkens im Pfarreirat bewusst zu werden, nimmt sich das Gremium Zeit für geistliche Impulse und das gemeinsame Gebet.

  1. Zweck

Der Parteirat berät und unterstützt die Pfarreileitung bei ihrer pastoralen Arbeit und bei der  Gestaltung eines lebendigen Pfarreilebens.

 

Der PR versteht sich als Bindeglied zwischen den Pfarreiangehörigen und der Pfarreileitung und bringt Anliegen und Probleme der Pfarreiangehörigen ein.

 

pastoralen Arbeit und bei der   Gestaltung eines lebendigen Pfarreilebens.

Der PR versteht sich als Bindeglied zwischen den Pfarreiangehörigen und der Pfarreileitung und bringt Anliegen und Probleme der Pfarreiangehörigen ein.

  1. Auftrag
    1. Der PR gibt Impulse für das Pfarreileben, er initiiert und plant Projekte und Anlässe. 
    2. Der PR fördert die Kommunikation zwischen den Pfarreimitgliedern und den Gruppierungen in der Pfarrei.
    3. Der PR legt Wert auf eine gute Beziehung zur Kirchenpflege. Dies geschieht besonders über den Kirchenpfleger als Mitglied beider Gremien.
    4. Der PR schlägt der Kirchenpflege zusammen mit der Pfarreileitung nach Möglichkeit Kandidaten als gewünschte Kirchenpfleger vor.
    5. Der PR kann der Kirchenpflege sowie anderen kirchlichen Gremien Anliegen vorbringen.
    6. Der PR informiert über seine Tätigkeiten und Planungen.
    7. Der PR erstellt für die Pfarreiversammlung jährlich einen Rechenschaftsbericht.
  1. Mitglieder und Zusammensetzung
    1. Mitglied des PR können alle katholischen Personen werden, die mindestens 16 Jahre alt sind und auf dem Pfarreigebiet wohnen oder sich in der Pfarrei engagieren.
    2. Der PR soll die Pfarrei möglichst nach Alter, Geschlecht und Nationalität repräsentieren und im Minimum 5 gewählte Mitglieder umfassen.
    3. Kandidaten für den PR können von der Pfarreileitung und von jedem Pfarreimitglied vorgeschlagen werden. Jeder kann sich auch selber vorschlagen.
    4. Von Amtes wegen gehören dem Pfarreirat an:
      1. der Pfarrer oder der Pfarreibeauftragte und der Pfarradministrator
      2. ein weiterer Vertreter aus dem Seelsorgeteam
      3. ein Kirchenpfleger
  1. Amtszeit / Wahl
    1. Die Amtsperiode beträgt 3 Jahre.
    2. Eine Wiederwahl ist möglich. 
    3. Beim Ausscheiden von Mitgliedern während der Amtsperiode nimmt der Pfarreirat die Ergänzungswahl vor. Diese wird an der nächsten Pfarreiversammlung bestätigt. 
    4. Bei einer Pfarreileitungsvakanz arbeitet der Pfarreirat unter dem aktuellen Präsidium weiter, jedoch ohne wesentliche Veränderungen im Pfarreileben vorzunehmen. Die neue Pfarreileitung wird über die laufende Arbeit informiert.
  1. Konstituierung und Organisation 
    1. Der Pfarreirat konstituiert sich nach der erfolgten Wahl selber. Die Ernennung eines Präsidenten bzw. einer Präsidentin erfolgt mit Zustimmung der Pfarreileitung durch den Pfarreirat aus der eigenen Mitte. Pfarrer und Seelsorger sollten das Präsidium nicht übernehmen, sondern auf Dauer an ein gewähltes Mitglied delegieren.
    2. Der PR konstituiert sich selbst und ist frei in der Wahl seiner Arbeitsweise. Er tagt mindestens sechs Mal pro Jahr und führt über seine Beschlüsse ein Protokoll.
    3. Der Präsident beruft die Sitzungen ein, erstellt die Traktandenliste nach Absprache mit der Pfarreileitung, leitet die Sitzungen und vertritt den PR nach aussen.
    4. Jeweils zu Beginn einer Amtsperiode sowie bei Bedarf kann der PR für jedes Mitglied einen Aufgabenbereich festlegen.
    5. Der PR kann Arbeitsgruppen bilden, die durch ein PR-Mitglied geleitet werden. In diesen Arbeitsgruppen können PR-externe Personen mitarbeiten.
    6. Ein Drittel der Pfarreiratsmitglieder kann die Einberufung einer ausserordentlichen PR-Sitzung verlangen.
    7. Der PR ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der PR fällt seine Beschlüsse durch einfaches Mehr. Beschlüsse werden durch die Zustimmung des Pfarrers oder des Pfarreibeauftragten (und des Pfarreiadministrators) für die Pfarrei verbindlich. Sollte keine Einigung möglich sein, ist der Generalvikar einzuschalten. 
  1. Konflikte 
    1. Bei Unstimmigkeiten, die nicht im Pfarreirat selbst behoben werden können, entscheidet die Pfarreileitung. Sie hat die Pflicht, vor der Entscheidung alle Parteien anzuhören.
    2. In Konfliktsituationen, die nicht innerhalb der Pfarrei gelöst werden können, kann der Generalvikar angerufen werden. Begleitend können auch externe Fachpersonen (Gemeindeberaterin oder Gemeindeberater und andere geeignete Personen) zur Lösung des Konfliktes beigezogen werden.
  1. Finanzielles

Die Mitglieder des PR arbeiten ehrenamtlich. Spesen werden erstattet. Für die Auslagen des PR wird ein Budget erstellt.

  1. Schlussbestimmungen

Diese Statuten treten nach ihrer Annahme durch die Pfarreiversammlung und der Genehmigung durch den Generalvikar für die Kantone Zürich und Glarus in Kraft.

Diese wurden an der Pfarreiversammlung vom 26. September 2019 angenommen. 

Hier finden Sie die Statuten zum Download

 

 

Kath. Pfarrei St. Paulus

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Adresse:

Kath. Pfarramt St. Paulus
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8157 Dielsdorf
Telefon 044 853 16 66
E-Mail: pfarramt.dielsdorf@kath.ch